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Saarländisches Oberlandesgericht bestätigt Kostenerstattungspflicht
Verfahren gegen die andré media group" - die André media AG und deren Franchisepartner
Wir vertreten Kunden in verschiedensten Verfahrensstadien gegen:
Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group!
Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so zum Beispiel von Edeka, geschaltet wird. Die Aufträge werden der im-instoremedia GmbH, die zwischenzeitlich auch im Handelsregister eingetragen ist, erteilt. Die Verträge sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ähneln dabei den Vordrucken der Franchisenehmer der andré media Group.
Wir teilen Ihnen hier immer die aktuellen News rund um unsere Anwaltskanzlei sowie den Themen Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Vertragsrecht mit.
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