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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Die Kanzlei ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Das bedeutet auch, dass wir um Ihren Arbeitsplatz kämpfen, wenn Sie wieder in den Betrieb zurück möchten. Es lohnt sich, im Falle einer Kündigung einen „kühlen Kopf“ zu bewahren und die Situation in Ruhe mit Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrechtes zu analysieren.

Wenn Sie nicht wieder an Ihren Arbeitsplatz zurück wollen oder können, werden wir klären, wie eine möglichst hohe Abfindung erzielt werden kann und welche zusätzlichen Regelungen etwa bei Freistellung, Zeugnis oder der Vermeidung von Sperrzeiten getroffen werden können.
Wir vertreten Sie in allen Belangen zum Thema Arbeitsrecht. Ansprechpartner sind wir hier auch für mittelständische Unternehmen.

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