Wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht, kann sich dann nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheides berufen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2015 (AZ.: XI ZR 536/14).
Wir teilen Ihnen hier immer die aktuellen News rund um unsere Anwaltskanzlei sowie den Themen Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Vertragsrecht mit.
Diese Website nutzt sog. Cookies, um Browsen, Anmelden und andere Funktionen bereitzustellen. Ihre Zustimmung oder Ablehnung wird inkl. IP-Adresse aufgezeichnet und in einem notwendigen Cookie auf Ihrem System gespeichert. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.