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Aktuelles

Wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht, kann sich dann nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheides berufen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2015 (AZ.: XI ZR 536/14).

Erstmals gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro.