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Landgericht Bad Kreuznach bestätigt am 18.07.2016 die Unwirksamkeit der Gerichtstandvereinbarung in AGB eines Franchisenehmers der andré media group.
Dashcam-Video als Beweismittel zugelassen!
- Die kleine Armaturenbrett-Kamera kann der Aufklärung von Verkehrsunfällen, Bußgeld- und Strafverfahren – je nach Schwere des Verstoßes - dienen
andré media group
Die andré media AG (Franchisegeber) ist ein Franchiseunternehmen mit einer Vielzahl von Franchisenehmern im Inland und Ausland. Auch wenn es nur die eingetragene Marke ist, wird für dieses Unternehmen oftmals das Synonym „andré media group“ verwendet. In Deutschland sind die „andré-Partner“ für bestimmte Gebiete aufgeteilt, so ist z.B. die andré Werbung Berlin GmbH für die Region Berlin und Brandenburg und die Andres GmbH für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig, wobei die Zuständigkeitsgebiete nicht identisch sind mit den Landesgrenzen und keine Vollständigkeit dafür übernommen werden kann.
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