Ein unlesbares eigenhändig geschriebenes Testament ist ungültig.

Sie denken darüber nach, bereits vor dem „Ernstfall“ Ihren Nachlass zu regeln, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen? Dann fragen Sie sich sicherlich, wie Sie solche Regelungen vornehmen sollen. Treffen Sie keine Regelungen über Ihren Nachlass, greift die gesetzliche Erbfolge. Ihr Nachlass fällt somit an Ihren bzw. Ihre nächsten Verwandten, wie Eltern, Kindern oder Ehepartnern.

Oftmals ist jedoch gewünscht, genau zu regeln, welcher Verwandte, welche Gegenstände erben soll. Hier bietet sich die Errichtung eines Testamentes an. Ein solches Testament können Sie selbst handschriftlich errichten. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten. Achten Sie z. B. darauf, dass das Testament lesbar ist. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 16.07.2015 entschieden, dass ein unlesbar geschriebenes Testament ungültig ist. In diesem konkreten Fall war es selbst mit Hilfe eines Schriftsachverständigen nicht möglich, das Testament zu entziffern.

Testamentshinterlegung

Ferner sollten Sie darüber nachdenken, wo Sie ein solches Testament hinterlegen wollen. Denn Ihr Testament kann nicht umgesetzt werden, wenn keiner von dem Bestehen des Testamentes weiß oder aber dieses nicht einmal auffindbar ist. Es ist daher empfehlenswert, das Testament dort zu hinterlegen, wo Sie sicher sein können, dass es auch gefunden wird. Es bietet sich an, Ihren letzten Willen beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes zu hinterlegen.

Ergänzungen im Testament

Aber was tun, wenn das hinterlegte Testament noch einmal ergänzt werden soll? Auch dies ist bei einem eigenhändigen Testament eher unproblematisch möglich. Nachträge können jederzeit ebenfalls handschriftlich angefertigt werden. Sie sollten jedoch beachten, dass diese sowohl mit Ort und Datum sowie mit Vor- und Familiennamen zu unterzeichnen sind, um spätere Schwierigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie die Errichtung eines eigenhändigen Testamentes in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen, vorab anwaltlichen Rat einzuholen. Nur so können Sie sicher sein, dass es im Ernstfall zu keinen Streitigkeiten und Missverständnissen kommt.

Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
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Tel.: 03338 / 907480