Nutzer müssen nach ab dem 4.Oktober 2015 besonders auf ihre Datschen achten
Für Eigentümer von Datschen, die auf fremdem Grund und Boden stehen und für die schon zu DDR-Zeiten Nutzungsverträge geschlossen worden sind, endet am 03.10.2015 eine besondere Frist. Für solche Pachtverträge gilt derzeit das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG).
Ab dem 04.10.2015 erlischt aber der gesetzliche Kündigungsschutz des SchuldRAnpG und Grundstückseigentümer können die Verträge nach den Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kündigen. Dann fällt dem Grundstückseigentümer auch das Eigentum an der Baulichkeit auf dem Grundstück sowie Anpflanzungen zu. Der Nutzer ist jedoch nicht schutzlos. Ihm steht gegen den Eigentümer bei Kündigung ein Entschädigungsanspruch zu. Diese Entschädigungspflicht nach dem Zeitwert endet erst mit Ablauf des 03.10.2022, nach Ablauf der siebenjährigen Investitionsfrist, die erst mit Wegfall des Kündigungsschutzes beginnt.
Wird ein Vertrag durch den Grundstückseigentümer tatsächlich beendet und die Datsche abgerissen muss dieser die Kosten dafür tragen. Allerdings nur bis zum 04.10.2022. Dann muss der Nutzer die Hälfte der anfallenden Abrisskosten tragen. Dies muss der Nutzer auch bereits jetzt, wenn er selbst das Vertragsverhältnis bis zum 03.10.2022 kündigt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Grundstückseigentümer dem Nutzer angeboten hat, den Abriss selbst vorzunehmen und der Abriss tatsächlich innerhalb eines Jahres erfolgt.
Durch den Wegfall der Schutzvorschriften im Oktober diesen Jahres gehen auch weitere Veränderungen der vertraglichen Rechte und Pflichten für Nutzer von DDR-Pachtverträgen einher, über die sich die Nutzer informieren sollten, um nicht schutzlos dar zustehen. Sollten Sie von der Veränderung bei DDR-Pachtverträgen betroffen sein, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de
Tel.: 03338 / 907480
Weitere Blogbeiträge
Kündigung im Arbeitsverhältnis: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kündigung im Arbeitsverhältnis Die Kündigung im Arbeitsverhältnis ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die Rechte und Pflichten beider Parteien im...
Pflichtverteidigung: Ein unverzichtbarer Schutz der Rechte jedes Beschuldigten!
Die Kanzlei Barke ist stolz darauf, ihren Mandanten einen umfassenden Rechtsbeistand zu bieten, insbesondere in Fällen, in denen eine Pflichtverteidigung erforderlich ist. Die Pflichtverteidigung ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats und gewährleistet, dass...
Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2024: Was Sie unbedingt wissen sollten und worüber wir Sie beraten!
Änderungen im deutschen Unterhaltsrecht Das Jahr 2024 bringt einige bedeutende Änderungen im deutschen Unterhaltsrecht mit sich. Diese Neuerungen haben Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen in verschiedenen Situationen, sei es bei Trennung und Scheidung oder bei der...
Grundstückseigentumserwerb durch Aufgebotsverfahren!
Grundstückseigentümer aufgepasst bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen! Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31.01.2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese Erklärung muss grundsätzlich elektronisch...
Die Ehe – ein Auslauf- oder Zukunftsmodell?
Ausweislich der Zählungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland steigen die Eheschließungen aktuell wieder an, nachdem sie zuvor über Jahre rückläufig waren. Im Jahre 1999 kam es zu 430.674 Eheschließungen. Hingegen sind im Jahre 2006 nur 373.681 Ehen eingegangen...
Blickkontakte Werbegesellschaft mbH – Landgericht stellt Nichtigkeit des Werbevertrages fest!
Landgericht Saarbrücken weist Klage der Blickkontakte Werbegesellschaft mbH, ein Franchisepartner der andré media AG, ab. Mit Urteil des Landgerichtes Saarbrücken vom 27.02.2018 (Aktenzeichen 16 O 151/16) wird nach 1 ½-jähriger Verfahrensdauer der Vergütungsanspruch...
Verfahren gegen die andré media AG – Reisekosten sind erstattungsfähig!
Saarländisches Oberlandesgericht bestätigt Kostenerstattungspflicht Rechtsanwalt Barke wird bundesweit in Verfahren gegen die andré media AG bzw. deren Franchisepartnern tätig. Dabei stellt sich immer wieder das Problem der anfallenden Reisekosten infolge der...
Verfahren gegen die andré media group *Update*
Verfahren gegen die andré media group" - die André media AG und deren Franchisepartner Wir vertreten Kunden in verschiedensten Verfahrensstadien gegen: Gegnerliste: André Werbung Rhein-Main GmbH André Werbung Berlin GmbH Andres GmbH André Blickkontakte Werbung mbH...
im-instoremedia GmbH
Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group! Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so...