Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group!

Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so zum Beispiel von Edeka, geschaltet wird. Die Aufträge werden der im-instoremedia GmbH, die zwischenzeitlich auch im Handelsregister eingetragen ist, erteilt. Die Verträge sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ähneln dabei den Vordrucken der Franchisenehmer der andré media Group.

 

instoreradio-Werbung, CartBoards und CartBoxes

Bisher hatte die andré media Group jedoch lediglich die Werbung in den Verbrauchermärkten als Radiospots, sogenannte instoreradio-Werbung, CartBoards und CartBoxes vermarktet. Hier scheint nunmehr eine neue Werbelücke durch einen neuen eigenständigen Anbieter gefunden worden zu sein. Bei der rechtlichen Beurteilung der Verträge dürfte es zu keinem anderen Ergebnis kommen. Auch hierbei handelt es sich um Werkverträge, die nach § 649 Satz 1 BGB jederzeit gekündigt werden können. Sollten auch Sie von einem solchen Vertrag betroffen sein und rechtlichen Rat benötigen, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Das Foto zeigt Beispielhaft eine Edeka-App

Das Foto zeigt Beispielhaft eine Edeka-App

Sollten auch Sie von einem solchen Vertrag betroffen sein und rechtlichen Rat benötigen, so können Sie sich jederzeit mit Rechtsanwalt Barke in Verbindung setzen

Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de

Tel.: 03338 / 907480

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