Die Haftpflichtversicherer machen es den Geschädigten zunehmend schwerer!

Der an einem Verkehrsunfall schuldlos Beteiligte ist bereits genug durch die Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter gestraft. In den meisten Fällen bleibt es „nur“ bei einem Blechschaden, in manchen Fällen trägt der Geschädigte sogar Verletzungen davon. Anschließend beginnt der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Der Geschädigte denkt, diese sei für die Regulierung seiner Schäden da und er könne alles problemlos ersetzt bekommen. Doch der Versicherer sendet erst einmal Fragebögen zum Unfallhergang aus und lässt den Schaden mit Gutachtern aus den eigenen Reihen berechnen. Entweder der Versicherer bestreitet dann bereits die Haftung dem Grunde nach oder nimmt in den meisten Fällen bei den Schadenspositionen des Geschädigten rigorose Kürzungen vor, ohne dass der nicht anwaltlich Vertretene dies bemerkt. Er vertraut auf die fachkundige Beurteilung und Abrechnung des Versicherers, sollte jedoch wissen, dass er ohne Weiteres ein eigenes Sachverständigengutachten zur Berechnung seines Fahrzeugschadens einholen und sich anwaltlich vertreten lassen kann, um seine Ansprüche optimal durchsetzen zu können. Die Sachverständigen- sowie Rechtsanwaltskosten kann er dann ebenso im Rahmen seines ihm zustehenden Schadensersatzanspruches gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallbeteiligten geltend machen. Und spätestens bei seiner Vertretung durch einen Rechtsanwalt offenbart sich für ihn, wie die Versicherer zunehmend nahezu ausnahmslos mauern.

Die Strategien werden immer bunter.

So ist beispielsweise der Zeitfaktor ein wesentliches Instrument, das Verfahren wird verzögert, nach einem Monat soll der Pkw noch einmal nachbesichtigt werden oder eine Gegenüberstellung erfolgen, nach zwei Monaten soll noch einmal Einblick in die Bußgeldakte genommen werden, eine namhafte Versicherung reagiert auf außergerichtliche Aufforderungsschreiben erst einmal überhaupt nicht. Und dann wird schließlich bei den Schadenspositionen oder bei dem geltend gemachten Schmerzensgeld willkürlich gekürzt. Mittlerweile ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes nach einem Verkehrsunfall unabdingbar. Hiervon sollte der Geschädigte daher in seinem eigenen Interesse Gebrauch machen.

Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de

Tel.: 03338 / 907480

Weitere Blogbeiträge

Grundstückseigentumserwerb durch Aufgebotsverfahren!

Grundstückseigentümer aufgepasst bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen! Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31.01.2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese Erklärung muss grundsätzlich elektronisch...

mehr lesen

Die Ehe – ein Auslauf- oder Zukunftsmodell?

Ausweislich der Zählungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland steigen die Eheschließungen aktuell wieder an, nachdem sie zuvor über Jahre rückläufig waren. Im Jahre 1999 kam es zu 430.674 Eheschließungen. Hingegen sind im Jahre 2006 nur 373.681 Ehen eingegangen...

mehr lesen
im-instoremedia GmbH

im-instoremedia GmbH

Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group! Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so...

mehr lesen