Ein Werbevertrag für Einkaufswagen, InstoreRadio, Kassenbereiche oder andere Werbeflächen im Supermarkt kann für ein Unternehmen zur Belastung werden, wenn die Werbung nicht den gewünschten Erfolg erzielt oder die vertragliche Bindung länger dauert als erwartet. Wir vertreten seit 18 Jahren Kundinnen und Kunden in Auseinandersetzungen mit der andré media AG und ihren Franchisepartnern. In den letzten Jahren ist es uns stets gelungen, eine Beendigung des Vertragsverhältnisses bereits außergerichtlich zu erreichen.

Zuerst klären wir, mit wem der Vertrag geschlossen wurde.

Die „andré media group“ ist eine gemeinsame Bezeichnung für die andré media AG und ihre Partner. Vertragspartner ist im konkreten Fall ein einzelnes Unternehmen. Deshalb prüfen wir zunächst den unterschriebenen Vertrag, die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Nachträge. Ebenso wichtig sind die Umstände des Vertragsschlusses, die tatsächlich erbrachten Werbeleistungen sowie bisherige Rechnungen, Kündigungen und Schreiben.

Welche Wege zur Vertragsbeendigung kommen in Betracht?

Je nach Vertragsfassung und Sachverhalt prüfen wir insbesondere, ob Laufzeit- oder Verlängerungsklauseln wirksam sind, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen und ob die verlangten Zahlungen berechtigt sind. Auch Erklärungen und Zusagen beim Vertragsschluss können rechtlich bedeutsam sein. Eine frühere Gerichtsentscheidung zu einer bestimmten Vertragsfassung lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres auf jeden aktuellen Vertrag übertragen. Auf dieser Grundlage wenden wir uns an den jeweiligen Vertragspartner, legen die konkreten Einwände dar und verhandeln über eine verbindliche Lösung. Diese kann etwa eine Aufhebung des Vertrags und eine abschließende Regelung offener Forderungen umfassen. Entscheidend ist, dass nach der Einigung klar ist, ob und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag endet und welche Zahlungen gegebenenfalls noch geschuldet sind.

Außergerichtliche Einigung spart Zeit und Kosten

Ein Gerichtsverfahren ist nur noch selten erforderlich. Wenn die Gegenseite einer tragfähigen Lösung zustimmt, lässt sich der Streit häufig schneller beenden und es fallen keine Gerichtskosten für eine Klage an. Welche Anwaltskosten entstehen und ob ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoll ist, besprechen wir vorab. Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir mit Ihnen die weiteren Schritte. Unsere Kanzlei bearbeitet solche Werbevertragsfälle seit 2008. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und rechtlichen Ansatzpunkte haben wir in unserem Beitrag von 2025 zusammengefasst. Aktuell liegt unser Augenmerk darauf, für Mandantinnen und Mandanten möglichst früh eine belastbare außergerichtliche Lösung zu finden. Ob das gelingt, hängt stets vom einzelnen Vertrag und der Reaktion des Vertragspartners ab.

Sie möchten Ihren Werbevertrag prüfen lassen? Senden Sie uns den vollständigen Vertrag einschließlich AGB und Nachträgen sowie Rechnungen und den bisherigen Schriftverkehr.

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Rechtsanwalt Barke

Blogbeiträge über unsere Verfahren zur andré media group

im-instoremedia GmbH

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Neugestaltete Werbeverträge angelehnt an die Verträge der andré media Group! Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so...

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Verfahren gegen die andré media group

Verfahren gegen die andré media group" - die André media AG und deren Franchisepartner Wir vertreten Kunden in verschiedensten Verfahrensstadien gegen: Gegnerliste André Werbung Rhein-Main GmbH André Werbung Berlin GmbH Andres GmbH André Blickkontakte Werbung mbH...

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