Ausweislich der Zählungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland steigen die Eheschließungen aktuell wieder an, nachdem sie zuvor über Jahre rückläufig waren.
Im Jahre 1999 kam es zu 430.674 Eheschließungen. Hingegen sind im Jahre 2006 nur 373.681 Ehen eingegangen worden. Bezogen auf die Einwohnerzahl heirateten im Jahre 2006 gerade mal 4,5 Personen je 1.000 Einwohner. Im Jahre 2006 kam es zu 190.928 Ehescheidungen. Dies ergibt rechnerisch eine Ehescheidungsrate von über 50 Prozent. Dagegen betrug die Ehescheidungsrate um 1900 herum lediglich 1,9 %.
Im Jahre 2017 kam es zu 407.466 Eheschließungen und zu 153.501 Ehescheidungen. Damit betrug die Ehescheidungsrate rechnerisch 37,67 %. Festzustellen ist also, dass die Eheschließungen einen positiven Trend aufweisen und auch die Ehescheidungen rückläufig sind.
Die Ehe selbst und deren rechtliche Folgen sind verfassungsrechtlich in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie im BGB verankert und haben bis heute ihre Daseinsberechtigung. Doch gerade für viele junge Menschen in Deutschland gilt die Ehe als eine überholte Einrichtung. Die Kinder wachsen häufig in anderen gesellschaftlichen Strukturen auf.
Wie sich diese Entwicklung zukünftig auswirken wird, steht derzeit nicht fest. Eine Ehe kann in Deutschland zu Lebzeiten beider Ehepartner nur durch den Tod einer der Ehepartner oder durch einen formellen Rechtsakt beendet werden. Die Ehescheidung als formelle Beendigung der Ehe wird per Gerichtsbeschluss ausgesprochen, nachdem bestimmte rechtliche Voraussetzungen festgestellt worden sind.
Unter anderem wird erst geschieden, wenn die Ehe gescheitert ist.
Rechtsfolgen einer Trennung / Scheidung können dabei sein:
- Durchführung eines Versorgungsausgleichs
- Regelung Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Vermögensauseinandersetzung je nach vorliegendem Güterstand
- Hausratsaufteilungen
- Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander
- Wohnungswechsel bzw. Ehewohnungszuweisung
Bei Fragen rund um das Thema Familienrecht, insbesondere der Ehescheidung, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Rechtsanwalt Matthias Barke
Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin,
Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins
www.kanzlei-barke.de
Tel.: 03338 / 907480
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Seit Mai 2006 führt Rechtsanwalt Barke die Rechtsanwaltskanzlei Barke in der Breitscheidstraße 54 in 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsanwalt Barke ist seit 2004 als Rechtsanwalt deutschlandweit zugelassen. Im Juni 2011 erfolgte die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg.